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"Es besteht [...] kein Grund, den 5G Ausbau wegen gesundheitlicher Bedenken einzuschränken."

Interview mit Nicole Meßmer, Pressereferentin beim Bundesamt für Strahlenschutz, zum Mobilfunkstandard 5G und der einhergehenden Strahlenbelastung


Nicole Meßmer, Pressereferentin Bundesamt für Strahlenschutz
Leipzig, Oberschleißheim, 07.05.2019; Bereits weit im Vorfeld der Versteigerung der 5G-Frequenzen Anfang 2019, wurden Stimmen gegen den neuen Mobilfunkstandard laut. Wie auch damals bei LTE (4G), argumentierten Kritiker, die Strahlenbelastung wird mit Einführung stark steigen und alle biologischen Systeme über kurz oder lang eklatant schädigen.

Es folgten weltweit Studien, sowie Petitionen auf Petitionen. Namhafte Wissenschaftler unterzeichneten Appelle und immer mehr kritische Stimmen mahnten, die Einführung von 5G zu verschieben oder gar zu verhindern. Auch im Interview mit Herrn Gutbier von Diagnose:Funk fanden sich zahlreiche plausible Argumente Kontra 5G.

Doch bereits 2020 soll der Nachfolger von 4G, wenn es nach dem Willen der Politik und der Provider geht, weitflächig starten. Viele neue Technologien und Konzepte sind an diesen Standard eng geknüpft, wie z. B. das Internet der Dinge (IoT), Augment Reality, Smart Citys usw..

Wechsel zu 5G

Doch was ist mit der Strahlenbelastung und die Auswirkung auf die Natur & Umwelt? Ist 5G wirklich so gefährlich? Welche Grenzwerte gibt es und fallen diese bei 5G anders aus? Was ist mit der hochfrequenten Strahlung welche bei 5G erstmals breit zum Einsatz kommen soll, Stichwort mmWaves? Diese und zahlreiche andere Fragestellungen erörterten wir ausführlich mit Nicole Meßmer, Pressereferentin des Bundesamts für Strahlenschutz.

5G-Anbieter.info: Vielen Dank Frau Meßmer, dass Sie sich Zeit für das Interview genommen haben. Für unsere Leser, die Ihre Behörde noch nicht kennen. Können Sie uns kurz schildern, welche Aufgaben erfüllt das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS?

Nicole Meßmer: Das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS, bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes. Unsere Aufgabe ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Dazu informieren wir die Bevölkerung und beraten die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Zu den Aufgaben der über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört es unter anderem, Strahlenrisiken zu bewerten und die Umweltradioaktivität zu überwachen. Außerdem ist das BfS aktiv am radiologischen Notfallschutz beteiligt und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, unter anderem im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Das BfS betreibt als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes vernetzt.

5G-Anbieter.info: Je näher die 5G-Auktion im März 2019 rückte, desto größer wurde die öffentliche Wahrnehmung um den nahenden Start der 5. Mobilfunkgeneration. Damit einher gehen in immer stärkeren Maße auch Bedenken, 5G könnte gefährlich für die Gesundheit sein. Auf entsprechenden Portalen wird eine Petition nach der anderen gegen die Technik ins Leben gerufen. In wie weit teilt das BfS diese Ansichten bzw. Befürchtungen der Bürger?

Nicole Meßmer: Das BfS nimmt die Sorgen der Menschen sehr ernst und ist mit der Bevölkerung im Dialog. Es geht um Aufklärung und Transparenz. Der 5G-Ausbau sollte aus unserer Sicht umsichtig erfolgen.

Handymast Strahlung

Mögliche gesundheitliche Risiken und grundsätzliche biologische Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder hat das BfS im Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) untersucht. Für das DMF und folgende Studien wurde der jeweils untersuchte Frequenzbereich bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über Bereiche hinaus, die aktuell für den Mobilfunk genutzt werden. Das Ziel: Die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen sollten Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten.

5G wird zunächst in Frequenzbändern eingesetzt werden, in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird, die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind daher auch für 5G weitestgehend aussagekräftig: Innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keinen Nachweis einer gesundheitsschädigenden Wirkung des Mobilfunks.

Das BfS sieht allerdings noch eine Reihe offener Fragen. So soll 5G in einigen Jahren neben den bisher verwendeten auch in höheren Frequenzbereichen (26 GHz, 40 GHz und bis zu 86 GHz) genutzt werden. Zur Wirkung dieser Frequenzbereiche liegen im Vergleich zu den heute gebräuchlichen Frequenzen weniger Untersuchungsergebnisse vor. Die elektromagnetischen Felder bei den hohen Frequenzen dringen weniger tief in den Körper ein, die Absorption findet sehr nahe an der Körperoberfläche statt. Mögliche Auswirkungen betreffen also vor allem Haut und Augen, direkte Wirkungen auf innere Organe sind nicht zu erwarten.

Auch die Strahlungsintensität, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, wird sich verändern: Insgesamt werden voraussichtlich mehr Sender, aber mit geringerer Sendeleistung benötigt. Diese werden näher an Orten betrieben, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies auswirken wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Zu den offenen Fragen wird das BfS weitere Forschung betreiben und hat in den Ressortforschungsplan für 2019 mehrere Vorhaben eingebracht.

5G-Anbieter.info: Immer wenn die Thematik um mögliche Gesundheitsrisiken von 5G erörtert wird, fällt der Hinweis auf einen Appell von über 400 Wissenschaftlern und Mediziner, den Ausbau von 5G zu stoppen [1]. Dieser stammt aus dem Jahr 2018 und richtete sich an die WHO sowie UN. Das BfS sieht, zumindest nach Angaben auf der Homepage, bei den zunächst geplanten 5G-Betriebsfrequenzen keine Bedenken, da „[…] die Wirkung elektromagnetischer Strahlung des Mobilfunks auf den Menschen […] gut erforscht […]“ sei. Irren dann all die Wissenschaftler oder wie erklärt man die gegensätzlichen Standpunkte besorgten Verbrauchern ohne Physikstudium?

Nicole Meßmer: Das BfS stützt sich bei der Risikobewertung auf die Gesamtheit der vorliegenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen (unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Qualität der jeweiligen Studien). In der Zusammenschau der wissenschaftlichen Forschung liefert die Auswertung der heute insgesamt vorliegenden Daten aus Sicht des BfS keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Belege für nachteilige Gesundheitswirkungen bei Expositionen unterhalb der von der EU empfohlenen Grenzwerte. Dies schließt mögliche kanzerogene (krebsartige) oder nachteilige Wirkungen auf die männliche Fruchtbarkeit ein. Es besteht deswegen kein Grund, den 5G-Ausbau wegen gesundheitlicher Bedenken einzuschränken.

Das BfS verfolgt die Planungen zur Einführung von 5G, vergibt Forschungsvorhaben zu Exposition und möglichen Wirkungen neuer Frequenzbereiche und wird auch diese Technologie aus Sicht des Strahlenschutzes bewerten und bei Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen einleiten.

5G-Anbieter.info: Im Zusammenhang mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheitsrisiken, werden immer schnell Grenzwerte angesprochen. Auch im Zuge der Dieseldebatte wissen wir, dass diese auch in der Wissenschaft stark umstritten sind. Welche Grenzwerte gelten eigentlich heute und welche künftig für 5G?

Nicole Meßmer: Bei den körpernah betriebenen Endgeräten sind Maximalwerte einzuhalten, die in der EU Ratsempfehlung von 1999 angegeben sind. Vereinfacht gesagt, wird die im Körper lokal absorbierte Leistung so begrenzt, dass es lokal nicht zu übermäßigen Erwärmungen kommen kann. Bei Frequenzen unterhalb von 10 Gigahertz handelt es sich um die Begrenzung der maximalen, lokalen, spezifischen Absorptionsrate - kurz SAR - in 10 g zusammenhängendem Körpergewebe. Unabhängig von der Mobilfunkgeneration, sind an Kopf und Rumpf zeitlich gemittelte maximale lokale SAR von 2W/kg einzuhalten, solange die Endgeräte unterhalb von 10 GHz arbeiten. Perspektivisch werden einige 5G-Anwendungen auch bei deutlich höheren Frequenzen über 10 GHz arbeiten. Da dann der Hauptteil der Absorption ganz nah an der Körperoberfläche stattfindet, ist die SAR keine sinnvolle Größe mehr. Daher wird für diese Anwendungen die Leistungsdichte (analog einer Intensität) begrenzt.

Für ortsfeste Basisstationen mit einer äquivalenten, isotropen Strahlungsleistung [2] (Abkürzung EIRP) von mindestens 10 Watt, wird da, wo sich die Allgemeinbevölkerung aufhalten kann, der Wert der elektrischen und magnetischen Feldstärke begrenzt. Dies gilt unter höchster betrieblicher Auslastung der Anlage, mit dem Ziel, einen Schutz bei allen Anlagenzuständen sicherzustellen. Unterhalb von 2 GHz sind diese Werte frequenzabhängig, oberhalb von 2 GHz gelten 61 V/m für die elektrische und 0,16 A/m für die magnetische Feldstärke. Diese Werte gelten auch für die fünfte Generation des Mobilfunks.

5G-Anbieter.info: Die genannten Grenzwerte für elektromagnetische Felder gelten in Deutschland bereits seit 1997 (§26. BlmSchv Anhang 1b) und wurde letztmalig 2013 überarbeitet. Also lange bevor man wusste, dass ein Nachfolgestandard deutlich über 2 oder 3 GHz arbeiten könnte. So liegt der Grenzwert für Mobilfunkfrequenzen über 2 GHz nach wie vor pauschal bei 61 Volt pro Meter (V/m). 5G wird aber später auch mit Bändern bei 26 GHz oder darüber operieren. Wäre es da nicht Zeit für eine neue Bewertung, insbesondere für höhere Betriebsfrequenzen? Oder anders gefragt, wieso wird bis 2 GHz die zulässige Feldstärke differenziert, aber nicht mehr von 2 bis 300 GHz?

Nicole Meßmer: Die Resonanzfrequenz für Ganzkörperabsorption, also die Frequenz, bei der es bei gegebener Feldstärke zu einer maximalen Leistungsabsorption des gesamten Körpers kommt, liegt beim Menschen unterhalb von 1 GHz, daher sind die Grenzwerte bei niedrigen Frequenzen frequenzabhängig. Bei sehr hohen Frequenzen findet die Absorption nur noch an der Körperoberfläche statt, sodass anstelle der SAR die in die Haut transmittierte Leistungsdichte ausschlaggebend für Gesundheitseffekte wird. In den letzten Jahren ist die Fragestellung der Absorption und Wärmeableitung bei hohen Frequenzen untersucht worden. Aus diesen Ergebnissen lässt sich ableiten, dass von außen anliegende elektrische Feldstärken von 61V/m auch bei hohen Frequenzen nicht zu bedenklich hohen in die Haut transmittierten Leistungsdichten führen. Außerdem sind bei der Entwicklung der Grenzwerte große Sicherheitsfaktoren (teilweise bis zu einem Faktor 50) zu den bekannten Wirkschwellen eingearbeitet worden. Daher ist nach derzeitigem Wissensstand nicht von einer Gefährdung der Bevölkerung auszugehen.

Illustration: Absorption von 5G Strahlen auf der Haut

5G-Anbieter.info: Vor einigen Tagen veröffentlichte das BfS auf der Webseite ein Statement, wonach der 5G-Ausbau mit „Umsicht“ erfolgen solle. Was genau ist damit gemeint? Wirtschaft und Politik wollen schließlich so schnell wie möglich eine bestmögliche Abdeckung erreichen.

Nicole Meßmer: Das BfS setzt sich dafür ein, Minimierungspotenziale auszuschöpfen. Dies ist auch wichtig, um Spielraum für weitere Entwicklungen zu haben. Dies gilt nicht nur, aber auch beim Aufbau von Kleinzellenanlagen (mit einer Sendeleistung von unter 10W EIRP). Dabei handelt es sich nicht um ein 5G-spezifisches Problem – auch heute schon kommen an Orten mit hoher Nutzerdichte sogenannte Kleinzellen zum Einsatz. Mit der Einführung von 5G wird dies aber weiter zunehmen. Diese sogenannten Kleinzellen werden zwar eine geringere Sendeleistung haben, gleichzeitig aber näher an Orten betrieben werden, an denen sich Menschen aufhalten. Zugleich gelten für diese Kleinzellen keine Immissionsgrenzwerte, sondern nur aus dem Funkanlagengesetz ableitbare Anforderungen. Neue Standorte und sonstige Veränderungen sollten nicht ohne Dialog mit der betroffenen Bevölkerung erfolgen.



5G-Anbieter.info: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat angekündigt, “[…] mögliche Wirkungen der neuen Frequenzbereiche noch genauer [zu] untersuchen“. Gemeint sind die geplanten Betriebsfrequenzen über 20 GHz im mm-Wellenbereich. Hier stellt sich uns die Frage, ob es dafür nicht etwas zu spät ist? Immerhin dürften spätestens 2021 die ersten städtischen 5G-Masten im mm-Wave-Segment funken. Und was, wenn die Ergebnisse Anlass zur Sorge geben, wird dann wieder zurückgebaut oder wie könnte man sich das vorstellen?

Nicole Meßmer: Die hohen 5G-Frequenzbereiche werden voraussichtlich vor allem für Datenanwendungen genutzt werden. Dabei entstehen andere Expositionsmuster als beim Telefonieren. Solange die Signalcharakteristik nicht festgelegt ist und es auch keine Feldquellen dazu gibt, bleiben Forschungsansätze häufig zu wenig konkret, um sie als sinnvoll anzusehen.

Für den bislang für den Mobilfunk genutzten Frequenzbereich, liegen mittlerweile verschiedene Untersuchungsergebnisse zu unterschiedlichen Forschungsansätzen vor. Verglichen damit, ist zu höheren Frequenzen im Zenti- und Millimeterwellenlängenbereich zwar bisher weniger geforscht worden, es ist aber nicht so, dass keine Ergebnisse vorliegen. Im Rahmen des Ressortforschungsplans hat das BfS bereits untersucht, ob Millimeterwellen bei hohen Frequenzen (ca. 106 GHz) gentoxisch wirken. Hierbei konnten keine gentoxischen Effekte beobachtet werden. Da diese Frequenz am oberen Ende der für 5G diskutierten Frequenzbereiche liegt, werden vorsorglich die niederfrequenteren 5G Kandidatenbänder überprüft.

Das BfS hat die Aufgabe, den aktuellen, wissenschaftlichen Kenntnisstand über Wirkungen und Wirkschwellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung fachlich fundiert zu bewerten und diesen zu kommunizieren. Wie auch in anderen Bereichen gilt: Wenn nachgewiesene Gefährdungspotentiale für die Allgemeinbevölkerung bestehen, müssen diese auf gesellschaftlich/politischer Ebene behandelt werden und auf Ebene des Risikomanagements entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

5G-Anbieter.info: Für die Nutzung von mobilen Endgeräten, insbesondere Smartphones, empfiehlt das BfS einerseits auf den sogenannten SAR-Wert zu achten und nach Möglichkeit Freisprecheinrichtungen zu nutzen. Die Werte aktueller Modelle können sogar auf der Webseite abgelesen werden. Allerdings ermitteln die Hersteller die Grenzwerte selbst, was in der Vergangenheit schon zu ähnlichen Problemen geführt hat wie bei Abgasmessungen von PWKs. Erst seit 2017 gelten realistischere Vorgaben für die Testanordnungen von 5 Millimetern Abstand. Einige Hersteller hatten zuvor mit 15-25 mm operiert, wodurch die Messwerte um ein Vielfaches niedriger ausfielen. Wäre es nicht sinnvoll, wenn die Hersteller die Messung durch eine unabhängige Behörde beauftragen müssten, ähnlich dem CE-Siegel?

Nicole Meßmer: Dass Hersteller die Einhaltung der Grenzwerte selbst überprüfen, ist bei verschiedenen Geräteklassen, nicht nur bei Geräten des Mobilfunks, der Fall. Insbesondere dann, wenn die Messverfahren in harmonisierten Normen festgelegt sind, kann der Hersteller mit dem CE-Kennzeichen bestätigen, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden EU-Richtlinien entspricht. Die Überprüfung der Einhaltung von gültigen Rechtsvorschriften liegt bei den jeweiligen Marktüberwachungsbehörden. Für Mobilfunk ist gemäß dem Funkanlagengesetz die Bundesnetzagentur zuständig, die Funkanlagen stichprobenweise, auch durch anonyme Testkäufe überprüfen kann.

5G-Anbieter.info: Einige Verbraucher hegen Befürchtungen, dass durch moderne Techniken, die bei 5G zum Einsatz kommen, wie z.B. Beamforming oder Massive-MIMO, mögliche Belastungen eher zunehmen, was durchaus verständlich ist. Sind diese Ängste berechtigt?

Nicole Meßmer: Eine generelle Aussage über die Grenzwertausschöpfung lässt sich ohne genaue Kenntnis der zukünftigen Expositionsszenarien im Voraus nicht treffen. Auch für die neuen Antennentypen gelten die Anforderungen der 26. Bundesimissionsschutzverordnung: Bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung dürfen ortsfeste Basisstationen (EIRP-Leistung > 10 Watt) die Grenzwerte da, wo sich die Allgemeinbevölkerung aufhalten kann, nicht überschreiten. Für diese Anlagen ermittelt die Bundesnetzagentur im Zuge der Standortbescheinigungsverfahren die zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstände. Das BfS plant speziell zu dieser Frage weitere Forschung.

5G-Anbieter.info: Mit 5G wird sich in den Städten aller Wahrscheinlichkeit nach die Zahl der eingesetzten Funkzellen um ein Vielfaches erhöhen. Weg von wenigen Einzelmasten, hin zu vielen Micro-Zellen. Auch für das vielzitierte Internet der Dinge (IoT) könnte sich die Zahl der funkenden Sensoren und Endgeräte potenzieren. Stehen die Verbraucher also vor einer deutlich höheren Strahlungsexposition oder könnte diese dadurch sogar sinken?

Nicole Meßmer: Insgesamt werden voraussichtlich mehr Sender, aber mit geringerer Sendeleistung benötigt. Diese werden näher an Orten betrieben, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies genau auf die Exposition der Bevölkerung auswirkt, kann noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird vor allem davon abhängen, wo und in welchen Abständen die neuen Anlagen errichtet werden.

Verteiler

Grundsätzlich nimmt die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern von Basisstationen zu, wenn zusätzliche Basisstationen in bestehenden oder in neuen Netzen aufgebaut werden. Auf der anderen Seite können Expositionen durch die Felder von Endgeräten niedriger werden, wenn sich die durchschnittliche Entfernung der Nutzer zu einer Basisstation aufgrund der mit dem Aufbau der 5G-Netze erwarteten Netzverdichtung verringert.

Die größeren Übertragungsbandbreiten, die 5G zur Verfügung stellen wird, ermöglichen schnellere Übertragungen und damit kürzere Expositionszeiten bezogen auf die zu übertragende Datenmenge. Allerdings ist nicht nur aufgrund zukünftig anvisierter Anwendungsszenarien, wie dem vernetzten und automatisierten Fahren, Virtual und Augmented Reality oder dem Internet der Dinge mit einem weiter steigenden Datenübertragungsvolumen zu rechnen, der diesem Effekt entgegenläuft. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist aber nicht zu erwarten.

5G-Anbieter.info: Vielen Dank Frau Meßmer für das sehr aufschlussreiche und interessante Interview!

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Legende & Quellen:
[1] https://www.5gspaceappeal.org/the-appeal

[2] Antennen strahlen ihre Leistung nie kugelförmig, sondern immer mit bestimmten Vorzugsrichtungen ab. Die EIRP berücksichtigt dies und ist eine Rechengröße zur Beschreibung von Antenneneigenschaften mit Hilfe der Parameter Sendeleistung und Antennengewinn. Sie gibt an, mit welcher Sendeleistung man einen, in der Praxis nicht vorkommenden, Kugelstrahler (isotropen Strahler) versorgen müsste, um dieselbe Leistungsflussdichte wie mit einer gerichtet abstrahlenden Antenne in Hauptstrahlrichtung zu erreichen. Die tatsächliche Abstrahlleistung der Anlage ist immer geringer als die EIRP.

Bildernachweis
Portraitbild Nicole Meßmer - © Nicole Meßmer, Bundesamt für Strahlenschutz
Würfel GPRS bis 5G: © fotogestoeber - Fotolia.com;
5G Smartphone mit Sendemast: © bluedesign - Fotolia.com
Illustration Microfunktzellen 5G: © hainichfoto - Fotolia.com
Funkelemente am Mast: © Николай Батаев - Fotolia.com