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18. 05. 2015

Am 27. Mai startet die Bundesnetzagentur die nächste große Frequenzauktion in Deutschland. Als Bieter stehen sich die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica (der Mutterkonzern von O2) und E-Plus gegenüber. Dabei geht es auch um Frequenzen für den kommenden Mobilfunkstandard 5G.

270 MHz stehen zur Disposition

Zur Versteigerung stehen Frequenzen mit einem Umfang von insgesamt 270 Megahertz aus den Bereichen um 700, 900, 1.500 und 1.800 MHz. Bei den 700-MHz-Blöcken, die bislang noch vom digitalen terrestrischen Antennenfernsehen DVB-T genutzt werden, hat die Bundesregierung eine Versorgungspflicht von 98 Prozent der Bevölkerung festgelegt, um eine möglichst flächendeckende Nutzung von Breitbandinternet in Deutschland zu gewährleisten.

Insgesamt 31 Frequenzblöcke

Laut Netzagentur könnte das Frequenzband um 1.500 MHz, wo 40 MHz in acht Blöcken versteigert werden, nach einer Änderung des Frequenzplans sofort für den Mobilfunk genutzt werden. Das gilt auch für den obersten Block im 1.800-MHz-Band, wo 50 MHz in zehn Blöcken frei werden. Bei 900 MHz geht es um insgesamt 35 MHz in sieben Blöcken, bei 700 MHz um 30 MHz in sechs Blöcken.

Bandbreiten von 10 Gbit/s

Die neu zu vergebenden Frequenzen werden von den Telekommunikationsunternehmen für die LTE-Ausbaustufe LTE-Advanced und später für den Nachfolgestandard 5G genutzt werden. Mit 5G sollen Bandbreiten von 10 Gbit/s und Latenzzeiten von unter 1 ms realisiert werden. Damit wären Anwendungen wie E-Health, Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M), autonome Autos oder ultraschnelles Video- und Game-Streaming fast in Echtzeit möglich, wie hier unser Spezial zeigt.

Milliardenschlacht erwartet

Wie schon zur letzten Frequenzauktion im Jahr 2010, erwarten Experten eine kleine Bieterschlacht der Provider. Schließlich kommen mit den Frequenzbändern wertvolle Ressourcen für die künftige Nutzung unter den Hammer. Zwar rechnet kaum jemand mit ähnlichen Einnahmen wie bei der Auktion vor 5 Jahren, wo rund 5 Milliarden Euro erlöst wurden. Das Ergebnis dürfte sich aber in etwa annähernd in diesem Rahmen bewegen.

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Quelle: Bundesnetzagentur
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