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04. 09. 2018

Die Bundesnetzagentur hat jüngst ihrem Beirat die Rahmenbedingungen zur Frequenzversteigerung für die 5G Netze vorgelegt. In diesem gibt es keine verpflichtenden Regelungen zu National Roaming oder NMVOs. Der BREKO Verband appelliert nun an den Beirat um diese Punkte ausdrücklich in seiner Abstimmung zu berücksichtigen.

 

Keine Verpflichtung für National Roaming

Der BREKO Verband bedauert ausdrücklich die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Betreiber der künftigen 5G-Netze nicht zu National Roaming zu verpflichten. Ferner gäbe es in dem aktuell dem Beirat zur Abstimmung vorgelegten Fassung keine Reglungen für die sogenannten Mobile Virtual Network Operator (MVNO). Hierbei handelt es sich um Anbieter, die keine eigene Infrastruktur haben aber die Vorleistung von einem anderen Anbieter beziehen, um daraus eigene Angebote zu schnüren.

 

Dadurch, dass die kommenden 5G-Netzbetreiber nun nicht verpflichtet werden, wird es für die anderen Anbieter schwierig, 5G Produkte anzubieten. Grundsätzlich haben sie nicht einmal einen Anspruch darauf, ein entsprechendes Angebot von einem der drei großen Provider zu bekommen. Die Bundesnetzagentur setzt hierbei auf den freien Markt und erwartet, dass die Provider durch Verhandlungen zu dem gewünschten Ergebnis kommen.

BREKO appelliert an den Beirat

Aus Sicht der BREKO werden diese freien Verhandlungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Man argumentiert damit, dass man bereits in der Vergangenheit bei der Einführung von LTE negative Erfahrungen gemacht hat. Bis heute haben viele Mobilfunkdiscounter keine entsprechenden LTE Angebote, da sie die Vorleistungen nicht zu attraktiven Konditionen erhalten können.

 

Aus diesem Grund richtet man sich an den 32-Köpfigen Beirat, der nun über die Rahmenbedingungen zur Frequenzversteigerung entscheiden soll. Nach aktuellem Stand würde man sich am 24. September beraten und am 26. November würde der Beirat der Bundesnetzagentur die Regeln dann beschließen.

 

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers sagt hierzu, dass er sich sicher ist, dass der Beirat die Warnungen unabhängiger Institutionen wie Bundeskartellamt und Monopolkommission nicht einfach in den Wind schlagen werden.

Regionale Anwendungen sind möglich

Der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz wird nicht Gegenstand der Frequenzvergabe für 5G sein. Dieser Bereich wird für regionale Anwendungen reserviert. Der BREKO Verband begrüßte dies. Albers sagte hierzu, dass viele der 180 aktuellen Netzbetreiber lokal und regional Glasfaser bis in die Gebäude verlege (FTTB). Über die Zuteilung regionaler Frequenzen können diese Anbieter insbesondere lokal ansässigen Geschäftskunden passende Angebote machen.

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Quelle: BREKO
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