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18. 09. 2018

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf für die Auflagen zur 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Obwohl bereits im Vorfeld klar war, dass man den Netzbetreibern entgegen gekommen ist, müssen diese einige Hürden nehmen um für die begehrten Frequenzen mitbieten zu können. Die Bundesnetzagentur spricht dabei davon, dass man bei dem Vorschlag an die Grenzen des wirtschaftlich zumutbaren und rechtlich machbaren gegangen sei.

 

5G vorerst nicht in der Fläche

Ein wichtiger Eckpunkt ist, dass die zur Versteigerung anstehenden Frequenzen nicht für die Abdeckung in der Fläche gedacht sind. Bereits jetzt eine komplette Abdeckung mit 5G zu fordern sei wirtschaftlich nicht möglich. Zusätzlich seien die aktuellen Spektren Kapazitätsfrequenzen, die nur kurze Reichweiten haben. In den kommenden Jahren stehen daher weitere Frequenzbereiche zur Auktion an, die höhere Reichweiten aufweisen und damit auch größere Bereiche abdecken können. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt hierzu, dass der Ausbau der Netze eine dauerhafte Aufgabe darstellen werde.

 

Neben den Auflagen zur Versorgung von Straßen und Haushalten seien alle Netzbetreiber bei erfolgreicher Ersteigerung von Frequenzbereichen verpflichtet, bis 2022 weitere 500 Stationen mit 5G in Betrieb zu nehmen. Damit auch ländliche Regionen profitieren, sollen nochmals weitere 500 Stationen in der Fläche potentielle Kunden mit mindestens 100 Mbit/s via LTE anbinden. Homann rechnet hierzu vor, dass bei drei Anbietern die sehr wahrscheinlich Frequenzen ersteigern werden auf diese Weise jeweils 1.500 Masten für LTE und 5G hinzukommen.

Kein National Roaming

Wie wir bereits berichteten, ist in dem Vorschlag keine Verpflichtung für National Roaming enthalten. Die Bundesnetzagentur stellt hierzu fest, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt die Anbieter zu verpflichten einen Zugang zu ihrem Netz vorzuschreiben. Homann kommentiert dazu, dass die Unternehmen verhandeln müssen. Preise oder Zugangsmöglichkeiten könne man nicht diktieren.

 

Die aktuellen Frequenzen, die zur Auktion vorgesehen sind, betreffen 2 GHz und 3,6 GHz. Die im Bereich von 2 GHz liegenden Spektren werden dabei aktuell von allen drei Netzbetreibern für UMTS genutzt. Bei 3,6 GHz handelt es sich um ein neues Spektrum, welches 400 MHz Breite umfasst. Hiervon werden 100 MHz für lokale und regionale Anwendungen reserviert, welche nicht Bestandteil der Auktion sind. Dieser Bereich wird von der Telekom, O2 und Vodafone heiß diskutiert. Vodafone forderte hierzu entsprechende Nachbesserungen, damit dies nicht zu einer Hintertür für einen vierten 5G-Netzbetreiber wird.

Quelle: Bundesnetzagentur
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