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08. 02. 2021

Huawei hat die nächste Niederlage einstecken müssen. In Frankreich hat der Verfassungsrat die strengen Auflagen gegen den in vielen Ländern gebannten Netzausrüster aus China gebilligt.

Beschwerde abgelehnt

Der französische Verfassungsrat hat sich zu den strengen Auflagen gegen Huawei in Frankreich geäußert. Der Rat billigt die Maßnahmen gegen den chinesischen Ausrüster von Mobilfunknetzen, die die französische Regierung vor einigen Monaten beschlossen hatte. Nach Auffassung des Verfassungsrates sei das Gesetz, mit dem mögliche Spionage und Sabotage aus China über den in der Kritik stehenden Konzern unterbunden werden soll, mit der französischen Verfassung vereinbar. Dies teilte der Rat am Freitag in Paris mit.

Die von der Regierung festgelegten gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G. Sie besagen, dass keine chinesische Techik von Huawei in Frankreich eingesetzt werden soll bzw. vorhandene Bauteile in den nächsten Jahren wieder entfernt werden müssen. Die beiden französischen Telekommunikationsanbieter SFR und Bouygues Telecom hatten hiergegen eine Beschwerde eingelegt, da sie ihre eigenen 5G-Netze jeweils zur Hälfte mit Produkten von Huawei aufgebaut hatten. Sie sahen sich durch die neuen Auflagen benachteiligt, mussten nun aber mit der Ablehnung ihrer Beschwerde durch den Verfassungsrat ebenso eine Niederlage hinnehmen wie Huawei selbst.

Huawei-Technik muss wieder weichen

In Frankreich hatte die Regierung kein generelles Verbot von Huawei-Technik beim 5G-Ausbau beschlossen, so wie es z. B. in den USA, Großbritannien und Schweden der Fall ist. Stattdessen hatte die französische Informationssicherheitsbehörde Anssi im Sommer vergangenen Jahres strenge Auflagen basierend auf einem Gesetz von 2019 verhängt.

Wie Bouygues Telecom mitgeteilt hatte, müsste das Unternehmen basierend auf den neuen Vorgaben bis 2028 rund 3.000 mit Produkten von Huawei aufgebauten Sendemasten in dicht bevölkerten Gebieten abbauen. Somit darf man die 5G-Antennen des Konzerns nicht in wichtigen Städten wie Straßburg, Toulouse oder Rennes verwenden. Auch eine Entschädigung für die beiden Unternehmen hatte die französische Regierung mit dem Verweis auf das unternehmerische Risiko abgelehnt.

Quelle: krone.at
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