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29. 09. 2020

In Frankreich hat die Versteigerung der noch nicht vergebenen 5G-Frequenzen begonnen. Der Staat hofft auf einen Erlös in Höhe von gut zwei Milliarden Euro.

Nächste 5G-Auktion

Der Startschuss für die Versteigerung der noch nicht vergebenen Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G ist in Frankreich gefallen. Seit dem Dienstag dieser Woche können interessierte Telekommunikationsunternehmen an der Auktion teilnehmen. Versteigert werden elf bisher ungenutzte Bereiche des 5G-Spektrums. Ursprünglich wäre die Auktion der 5G-Frequenzen bereits viel früher stattfinden, hatte sich aber aufgrund der Corona-Pandemie verzögert. Eigentlich sollten die vier großen Netzbetreiber Orange, SFR, Bouygues Telecom und Free bereits im April diesen Jahres ihre Gebote abgeben.

 

Der Bieterkampf dauert rund zehn Tage. Der französische Staat hofft auf Einnahmen in Höhe von mehr als 2,2 Milliarden Euro. Die kommerzielle Nutzung von 5G soll dann bis Ende des Jahres in den ersten französischen Städten starten. Damit hängt das Land beim 5G-Ausbau hinter Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern zurück.

Mehr Widerstand

In Frankreich gibt es einen relativ großen Widerstand der Öffentlichkeit gegenüber 5G. Viele stehen der neuen Technologie skeptisch gegenüber. Gut 70 Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft forderten erst kürzlich strenge Auflagen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.

 

Hinsichtlich des Konflikts um die Beteiligung von Huawei sieht es Frankreich ähnlich wie es die Bundesregierung in Deutschland aktuell handhabt. Die Handhabung ist nicht so restriktiv, wie es die USA fordert und unter anderem Großbritannien umgesetzt haben. Es gibt in Frankreich keinen grundsätzlichen Ausschluss des chinesischen Netzausrüsters, der von den USA der Spionage verdächtigt wird. Stattdessen gelten, wie sie in ähnlicher Form auch hierzulande diskutiert werden, strenge Richtlinien und Auflagen. Konzerne können für den Ausbau des 5G-Netzes zwar auf die Technik von Huawei zurückgreifen. Allerdings erhalten sie nur eine befristete Lizenz.

Quelle: nau-ch
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