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03. 01. 2019

Nach Telefónica, Vodafone und der Deutschen Telekom haben nun auch 1&1 und Freenet Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Es geht dabei um die Vergaberegeln zur Versteigerung der 5G-Frequenzen. Während sich die drei großen Netzbetreiber insbesondere Sorgen um ihre Investitionen machen und die Ausbauanforderungen als unrealistisch bezeichnen, geht es Freenet und 1&1 um die Allgemeine Rechtssicherheit. Zumindest beim Anbieter aus Montabaur dürfte aber noch mehr dahinterstecken.

5G-Frequenzen nur gegen hohe Auflagen

Die drei bestehenden, großen Mobilfunkanbieter haben nacheinander Klagen gegen die Bundesnetzagentur eingereicht, weil ihnen die Auflagen zur Ersteigerung von Frequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration zu hart erscheinen. Ein Telekom-Sprecher erklärt dazu, dass man von Beginn an erklärt habe, dass die vorgesehenen Auflagen unrealistisch seien und Rechtsunsicherheit schaffen. Dazu gehöre etwa die Anforderung alle Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen mit schnellem Internet zu versorgen. Dieser Ausbauauftrag ist aus Sicht der Politik allerdings mit Blick auf das kommende autonome Autofahren notwendig. Hierbei müssen die Fahrzeuge untereinander kommunizieren können und dies benötige niedrige Latenzen sowie entsprechende Bandbreiten. Zu den laufenden Verfahren möchte sich die Netzagentur nicht äußern und verweist darauf, dass man in der Diskussion stets darauf hingewiesen habe, dass die Entscheidung gerichtlich geprüft werden kann.

Nun auch Klagen von 1&1 und Freenet

Zu den drei Verfahren gesellen sich nun zwei weitere von den beiden Branchengrößen 1&1 und Freenet. Ein 1&1-Sprecher erläuterte dazu, dass sich die Klage gegen die Bedingungen im Ganzen richtet und man sich alle rechtlichen Optionen offenhalten möchte. Hier dürfte aber noch mitschwingen, dass der Anbieter aus Montabaur durchaus Ambitionen hat, als eigenständiger Provider ein 5G-Netz zu errichten. Da das nationale Roaming nicht in den Vergaberegeln aufgenommen wurde, ist ein eigenes Netz nun wesentlich schwieriger machbar. Wäre das Roaming im Inland verpflichtend, so hätte man direkt zum Start eine fast vollständige Abdeckung in der Fläche. Dies möchten die bestehenden Mobilfunkprovider natürlich nicht, denn so würde sich der Wettbewerb nicht mehr durch die Qualität der Netze differenzieren.

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Quelle: Handelsblatt
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