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02. 12. 2019

Auch wenn die USA weiterhin ihr Embargo aufrecht erhalten, nehmen chinesische Unternehmen beim 5G-Ausbau eine gewichtige Rolle ein. Um die europäischen Konkurrenten Ericsson und Nokia zu stärken, schlägt der Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU Förderungen durch die EU vor.

EU-Hilfe für Netzausrüster

Altmaier will mit seinen europäischen Kollegen diskutieren, ob die Vergabe von günstigen, da staatlich geförderten, Krediten für die Auftraggeber der beiden großen europäischen Mobilfunkausrüster Ericsson und Nokia möglich sind. Ein ähnliches Modell praktiziert der chinesische Großkonzern Huawei bereits in Afrika.

 

Gegenüber dem Handelsblatt hat sich Altmaier wie folgt geäußert: „In einer hochgradig globalisierten Welt ist es immer ein Problem, wenn ein Unternehmen Monopolist ist.“. Weiter führt er aus: „Deshalb müssen wir uns auch die Frage stellen, was wir tun müssen, damit in Europa große, kräftige Netzausrüster entstehen, die dann auch im Wettbewerb mit Huawei bestehen.“.

Erste Gespräche laufen

Altmaier ist bereits in Gesprächen mit den deutschen Telekommunikationsbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica sowie Drillisch und wolle nun die europäischen Amtskollegen mit ins Boot holen. „Wir wollen eine gemeinsame Haltung finden. Denn wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass es mehrere starke Wettbewerber gibt … „.

 

Als Vorbild sieht Altmaier das Vorgehen der Chinesen und deren „Komplettpakete“ aus 5G-Ausbau und Finanzierung: „Mit einem Produkt erhält man auch eine sehr günstige Finanzierung über eine staatliche chinesische Bank“, so Altmaier. „Das führt dann oft dazu, dass vor allem wirtschaftlich schwächere Länder in Afrika diese Angebote nutzen und ihr Heil bei China suchen. Darüber muss die EU diskutieren.“

 

Einen Ausschluss chinesischer Anbieter vom Aufbau des 5G-Netzes lehnt der deutsche Wirtschaftsminister hingegen weiterhin ab. Altmaier dazu: „Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit beinhalten eben auch, dass Anbieter nicht willkürlich ohne nachprüfbare Tatsachen vom Marktzugang ausgeschlossen werden dürfen.“.

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Quelle: Handelsblatt
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